Ratgeber: Ihre Rechte & Leistungen im Überblick

Millionen Menschen in Deutschland verzichten auf Leistungen, die ihnen zustehen – oft aus Unwissenheit oder Scham. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Keine Lust zu lesen? Lassen Sie sich in 2 Minuten sagen, was Ihnen zusteht.

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Grundsicherung im Alter

Habe ich Anspruch auf Grundsicherung?

Sie haben Anspruch, wenn Sie die Altersgrenze (aktuell 66 Jahre) erreicht haben und Ihr gesamtes Einkommen unter dem Bedarfssatz liegt. Der Regelsatz 2026 beträgt 563 EUR für Alleinstehende. Dazu kommen Ihre angemessenen Wohnkosten (Miete + Heizung).

Rechenbeispiel: Bedarf = 563 EUR (Regelsatz) + 500 EUR (Warmmiete) = 1.063 EUR. Wenn Ihre Rente 900 EUR beträgt, haben Sie Anspruch auf ca. 163 EUR Grundsicherung pro Monat.

Müssen meine Kinder dafür zahlen?

Nein! Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) werden Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 EUR zum Unterhalt herangezogen. Das betrifft weniger als 4% der Bevölkerung. Sie müssen also keine Angst haben, dass Ihre Kinder belastet werden.

Wo beantrage ich Grundsicherung?

Beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Bringen Sie mit: Rentenbescheid, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Ausweis.

Wohngeld

Was hat sich 2023 geändert?

Durch die Wohngeldreform 2023 (Wohngeld-Plus-Gesetz) erhalten dreimal so viele Haushalte Wohngeld wie zuvor. Der durchschnittliche Betrag stieg auf 370 EUR pro Monat. Auch Rentner mit kleiner Rente und Eigenheimbesitzer können Anspruch haben.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld steht Ihnen zu, wenn Ihr Einkommen für die Miete nicht ausreicht, Sie aber zu viel für Grundsicherung verdienen. Es hängt ab von:

Rechenbeispiel: Alleinstehender Rentner, 1.100 EUR Rente, 550 EUR Warmmiete, Mietstufe III: Anspruch auf ca. 200-250 EUR Wohngeld pro Monat.

Kann ich Wohngeld UND Grundsicherung bekommen?

Nein, beides gleichzeitig geht nicht. Aber: Wohngeld ist oft höher als Grundsicherung und hat weniger strenge Vermögensgrenzen. Es lohnt sich, beides zu prüfen – genau das macht unser Anspruch-O-Mat.

Wo beantrage ich Wohngeld?

Bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Den Antrag können Sie oft online herunterladen. Bringen Sie mit: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Rentenbescheid. Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt – stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.

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Pflegegrad beantragen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

  1. Antrag stellen – Formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse (= Ihre Krankenkasse). Ein Anruf genügt.
  2. Begutachtung – Der Medizinische Dienst (MD) kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet Ihre Selbständigkeit.
  3. Bescheid – Sie erhalten den Pflegegrad-Bescheid. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen! Ca. 50% der Widersprüche sind erfolgreich.

Tipp: Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor. Nutzen Sie unseren Pflegegrad-Rechner, um vorab einzuschätzen, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht, und drucken Sie das Ergebnis für den MDK-Termin aus.

Welche Leistungen gibt es pro Pflegegrad?

Pflegegrad Pflegegeld Sachleistung Entlastung
PG 1 131 €
PG 2 332 € 761 € 131 €
PG 3 573 € 1.432 € 131 €
PG 4 765 € 1.778 € 131 €
PG 5 947 € 2.200 € 131 €

Alle Beträge pro Monat. Stand: 2026. Zusätzlich: 42 €/Monat Pflegehilfsmittel (ab PG 1).

Checkliste: MD-Begutachtung vorbereiten

Der Medizinische Dienst (MD) kommt zu Ihnen nach Hause. Eine gute Vorbereitung kann über ein oder zwei Pflegegrade entscheiden. Hier ist, was Sie tun sollten:

Vor dem Termin

  • Pflegetagebuch führen – Notieren Sie 1-2 Wochen lang, wobei täglich Hilfe nötig ist: Waschen, Anziehen, Essen, Toilette, Medikamente, Orientierung
  • Arztbriefe und Befunde sammeln – Alle Diagnosen, Krankenhausberichte, Reha-Berichte griffbereit haben
  • Medikamentenliste aktualisieren – Name, Dosis, wie oft, wofür
  • Hilfsmittel notieren – Rollator, Brille, Hörgerät, Inkontinenzmaterial
  • Vertrauensperson einladen – Ein Angehöriger oder Pflegeperson sollte beim Termin dabei sein

Während der Begutachtung

  • Schlechte Tage beschreiben – Nicht den besten Tag zeigen, sondern den Alltag ehrlich schildern
  • Nichts verharmlosen – Viele Senioren sagen "das geht schon", obwohl sie Hilfe brauchen
  • Gestörte Nachtruhe erwähnen – Nächtliche Toilettengänge, Unruhe, Schmerzen zählen
  • Sturzgefahr ansprechen – Auch wenn bisher nichts passiert ist
  • Psychische Belastung – Angst, Vergesslichkeit, Orientierungsprobleme offen benennen
Tipp: Nutzen Sie unseren Pflegegrad-Rechner, um vorab einzuschätzen, welcher Pflegegrad realistisch ist. Drucken Sie das Ergebnis aus und nehmen Sie es zum Termin mit.
Bei Ablehnung: Widerspruch! Ca. 50% aller Widersprüche gegen Pflegegrad-Bescheide sind erfolgreich. Sie haben 4 Wochen Zeit. Lassen Sie sich vom VdK, SoVD oder einer Pflegeberatung helfen.

Schwerbehindertenausweis

Welche Krankheiten zählen?

Viele chronische Erkrankungen können einen Grad der Behinderung (GdB) begründen:

Wichtig: Mehrere Erkrankungen werden zusammen bewertet. Drei Erkrankungen mit je GdB 20 können zusammen einen GdB von 50 ergeben.

Was bringt mir der Ausweis?

Witwenrente

Wer hat Anspruch auf Witwenrente?

Sie haben Anspruch auf Witwenrente, wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner verstorben ist und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Auch geschiedene Ehepartner können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Erziehungsrente haben.

Große oder kleine Witwenrente?

Große Witwenrente Kleine Witwenrente
Höhe 55% der Rente des Verstorbenen 25% der Rente des Verstorbenen
Dauer Unbefristet 24 Monate
Voraussetzung Älter als 47 Jahre, oder Kind erziehend, oder erwerbsgemindert Keine der Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllt

Wo beantrage ich Witwenrente?

Bei der Deutschen Rentenversicherung. Im Sterbefall können Sie die Rente 12 Monate rückwirkend beantragen. In den ersten drei Monaten nach dem Tod ("Sterbevierteljahr") erhalten Sie die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung.

Wichtig: Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Es gilt ein Freibetrag von derzeit 1.038 EUR (West). Einkommen darüber wird zu 40% angerechnet.

GEZ-Befreiung

Wer kann sich befreien lassen?

Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag (18,36 EUR/Monat) ist möglich, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

GEZ-Ermäßigung mit Schwerbehindertenausweis

Mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen Sie nur ein Drittel des Beitrags (6,12 EUR statt 18,36 EUR). Das Merkzeichen RF erhalten Sie ab GdB 80 mit bestimmten Funktionseinschränkungen.

Wie beantrage ich die Befreiung?

Direkt beim Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de). Sie benötigen den Bewilligungsbescheid Ihrer Sozialleistung oder eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises. Die Befreiung gilt rückwirkend ab dem Monat, in dem der Leistungsbescheid beginnt.

Notfallvorsorge

Was gehört in eine Notfallmappe?

Eine Notfallmappe sammelt alle wichtigen Informationen an einem Ort – damit im Ernstfall (Krankenhausaufenthalt, Unfall, Pflegebedürftigkeit) alles griffbereit ist:

Kostenlose Notfallmappe herunterladen (PDF)

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Hinweis: Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Beträge und Grenzwerte können sich ändern. Stand: März 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialamt oder eine Sozialberatungsstelle.