Ratgeber: Ihre Rechte & Leistungen im Überblick
Millionen Menschen in Deutschland verzichten auf Leistungen, die ihnen zustehen – oft aus Unwissenheit oder Scham. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Keine Lust zu lesen? Lassen Sie sich in 2 Minuten sagen, was Ihnen zusteht.
Anspruch-O-Mat startenGrundsicherung im Alter
Habe ich Anspruch auf Grundsicherung?
Sie haben Anspruch, wenn Sie die Altersgrenze (aktuell 66 Jahre) erreicht haben und Ihr gesamtes Einkommen unter dem Bedarfssatz liegt. Der Regelsatz 2026 beträgt 563 EUR für Alleinstehende. Dazu kommen Ihre angemessenen Wohnkosten (Miete + Heizung).
Müssen meine Kinder dafür zahlen?
Nein! Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) werden Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 EUR zum Unterhalt herangezogen. Das betrifft weniger als 4% der Bevölkerung. Sie müssen also keine Angst haben, dass Ihre Kinder belastet werden.
Wo beantrage ich Grundsicherung?
Beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Bringen Sie mit: Rentenbescheid, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Ausweis.
Wohngeld
Was hat sich 2023 geändert?
Durch die Wohngeldreform 2023 (Wohngeld-Plus-Gesetz) erhalten dreimal so viele Haushalte Wohngeld wie zuvor. Der durchschnittliche Betrag stieg auf 370 EUR pro Monat. Auch Rentner mit kleiner Rente und Eigenheimbesitzer können Anspruch haben.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld steht Ihnen zu, wenn Ihr Einkommen für die Miete nicht ausreicht, Sie aber zu viel für Grundsicherung verdienen. Es hängt ab von:
- Haushaltsgröße – Allein, zu zweit, mit Kindern
- Einkommen – Rente, Nebenverdienst, Unterhalt
- Miete – Bruttokaltmiete inkl. Nebenkosten
- Mietstufe – Ihre Stadt/Gemeinde (I bis VII)
Kann ich Wohngeld UND Grundsicherung bekommen?
Nein, beides gleichzeitig geht nicht. Aber: Wohngeld ist oft höher als Grundsicherung und hat weniger strenge Vermögensgrenzen. Es lohnt sich, beides zu prüfen – genau das macht unser Anspruch-O-Mat.
Wo beantrage ich Wohngeld?
Bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Den Antrag können Sie oft online herunterladen. Bringen Sie mit: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Rentenbescheid. Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt – stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
Pflegegrad beantragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
- Antrag stellen – Formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse (= Ihre Krankenkasse). Ein Anruf genügt.
- Begutachtung – Der Medizinische Dienst (MD) kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet Ihre Selbständigkeit.
- Bescheid – Sie erhalten den Pflegegrad-Bescheid. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen! Ca. 50% der Widersprüche sind erfolgreich.
Tipp: Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor. Nutzen Sie unseren Pflegegrad-Rechner, um vorab einzuschätzen, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht, und drucken Sie das Ergebnis für den MDK-Termin aus.
Welche Leistungen gibt es pro Pflegegrad?
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Entlastung |
|---|---|---|---|
| PG 1 | – | – | 131 € |
| PG 2 | 332 € | 761 € | 131 € |
| PG 3 | 573 € | 1.432 € | 131 € |
| PG 4 | 765 € | 1.778 € | 131 € |
| PG 5 | 947 € | 2.200 € | 131 € |
Alle Beträge pro Monat. Stand: 2026. Zusätzlich: 42 €/Monat Pflegehilfsmittel (ab PG 1).
Checkliste: MD-Begutachtung vorbereiten
Der Medizinische Dienst (MD) kommt zu Ihnen nach Hause. Eine gute Vorbereitung kann über ein oder zwei Pflegegrade entscheiden. Hier ist, was Sie tun sollten:
Vor dem Termin
- Pflegetagebuch führen – Notieren Sie 1-2 Wochen lang, wobei täglich Hilfe nötig ist: Waschen, Anziehen, Essen, Toilette, Medikamente, Orientierung
- Arztbriefe und Befunde sammeln – Alle Diagnosen, Krankenhausberichte, Reha-Berichte griffbereit haben
- Medikamentenliste aktualisieren – Name, Dosis, wie oft, wofür
- Hilfsmittel notieren – Rollator, Brille, Hörgerät, Inkontinenzmaterial
- Vertrauensperson einladen – Ein Angehöriger oder Pflegeperson sollte beim Termin dabei sein
Während der Begutachtung
- Schlechte Tage beschreiben – Nicht den besten Tag zeigen, sondern den Alltag ehrlich schildern
- Nichts verharmlosen – Viele Senioren sagen "das geht schon", obwohl sie Hilfe brauchen
- Gestörte Nachtruhe erwähnen – Nächtliche Toilettengänge, Unruhe, Schmerzen zählen
- Sturzgefahr ansprechen – Auch wenn bisher nichts passiert ist
- Psychische Belastung – Angst, Vergesslichkeit, Orientierungsprobleme offen benennen
Schwerbehindertenausweis
Welche Krankheiten zählen?
Viele chronische Erkrankungen können einen Grad der Behinderung (GdB) begründen:
- Diabetes mellitus – GdB 30-50 (je nach Insulinpflicht)
- Arthrose / Rheuma – GdB 20-60 (je nach Gelenk und Einschränkung)
- Herz-Kreislauf – GdB 20-80 (nach Herzinfarkt oft GdB 50+)
- Krebs – GdB 50+ (während Heilungsbewährung)
- Depression – GdB 30-50 (bei mittelschwerer bis schwerer Ausprägung)
- Hörminderung / Tinnitus – GdB 20-80
Wichtig: Mehrere Erkrankungen werden zusammen bewertet. Drei Erkrankungen mit je GdB 20 können zusammen einen GdB von 50 ergeben.
Was bringt mir der Ausweis?
- Steuerfreibetrag – bei GdB 50: 1.140 EUR/Jahr Einkommensteuer-Ermäßigung
- Freifahrt im ÖPNV – mit Wertmarke (kostenfrei oder 91 EUR/Jahr)
- Frühere Rente – bis zu 2 Jahre früher ohne Abzüge (ab GdB 50)
- Kündigungsschutz – zusätzlicher Schutz im Arbeitsleben
- GEZ-Ermäßigung – bei bestimmten Merkzeichen
Witwenrente
Wer hat Anspruch auf Witwenrente?
Sie haben Anspruch auf Witwenrente, wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner verstorben ist und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Auch geschiedene Ehepartner können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Erziehungsrente haben.
Große oder kleine Witwenrente?
| Große Witwenrente | Kleine Witwenrente | |
|---|---|---|
| Höhe | 55% der Rente des Verstorbenen | 25% der Rente des Verstorbenen |
| Dauer | Unbefristet | 24 Monate |
| Voraussetzung | Älter als 47 Jahre, oder Kind erziehend, oder erwerbsgemindert | Keine der Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllt |
Wo beantrage ich Witwenrente?
Bei der Deutschen Rentenversicherung. Im Sterbefall können Sie die Rente 12 Monate rückwirkend beantragen. In den ersten drei Monaten nach dem Tod ("Sterbevierteljahr") erhalten Sie die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung.
GEZ-Befreiung
Wer kann sich befreien lassen?
Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag (18,36 EUR/Monat) ist möglich, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Grundsicherung im Alter
- Bürgergeld (früher Hartz IV)
- Sozialhilfe
- Blindenhilfe
- Ausbildungsförderung (BAföG)
GEZ-Ermäßigung mit Schwerbehindertenausweis
Mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen Sie nur ein Drittel des Beitrags (6,12 EUR statt 18,36 EUR). Das Merkzeichen RF erhalten Sie ab GdB 80 mit bestimmten Funktionseinschränkungen.
Wie beantrage ich die Befreiung?
Direkt beim Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de). Sie benötigen den Bewilligungsbescheid Ihrer Sozialleistung oder eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises. Die Befreiung gilt rückwirkend ab dem Monat, in dem der Leistungsbescheid beginnt.
Notfallvorsorge
Was gehört in eine Notfallmappe?
Eine Notfallmappe sammelt alle wichtigen Informationen an einem Ort – damit im Ernstfall (Krankenhausaufenthalt, Unfall, Pflegebedürftigkeit) alles griffbereit ist:
- Persönliche Daten und Ausweiskopien
- Notfallkontakte (3 Vertrauenspersonen)
- Medikamentenliste, Allergien, Implantate
- Versicherungspolicen
- Kontodaten und Daueraufträge
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Digitaler Nachlass (Online-Konten, Passwörter)
Kostenlose Notfallmappe herunterladen (PDF)
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